Verbrechen gestaltet, auch der §. 306 keine Anwendung findet, so sei gegen Magdalena u. Theresia Hierwetter wegen angeschuldeten Verbrechen des Diebstahls die Kriminaluntersuchung im Verhafte einzuleiten, u. der dießfällige Bericht an das h. Kriminalobergericht zu erstatten. Dieser Meinung sind sämtliche Votanten, daher: Conclusum per unanimia: Gegen Magdalena u. Theresia Hierwetter ist wegen angeschuldetem Verbrechen des Diebstahls die Kriminaluntersuchung und zwar im Verhafte zu führen, u. der diesfällige Bericht an das hohe Kriminalobergericht zu gestatten. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär. Rathsprotokoll aufgenohmen bei dem Magistrate Steyr in der Sitzung am 4. August 1838 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Magistratsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Knoll Referat des Hrn. Raths Haydinger. 4860. Protokoll mit Johann Feicht um sogleiche Erfolgung eines Moralitätszeugnißes. Wird dem Tischlergesellen Johann Feicht von hier bestättigt, daß gegen ihn Nichts gesetzwidriges hier vorgekommen. Referat des Hr. Raths Maurer. 4829. Kreisamtsdecret dto. 2. August 1838. N. 8290 mit den buchhalterischen Anständen über die Vorstadtpfarr-Gotteshausrechnung pro 1837 zur Erstattung der Erläuterungen. Diese Anstände in Abschrift dem Rechnungsleger Franz Rieß gegen Empfangsbestättigung zuzustellen, letzteren von Seite der geistlichen u. weltlichen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2