trettung qualifizirt, die Sonnleithner polizeilich mit arbiträrem Arreste abgestraft u. ihr bedeutet wurde, sich künftig bei strenger Strafe vom Betteln zu enthalten. 4247. Protokoll mit dem Schustergesellen Albert Kappl wegen Verhaltung seines Dienstherrn Josef Wagner N. 15 im Pyrach zur Zahlung seines schuldigen Liedlohns pr. 20 CMz. Bitsteller wird mit seinem Begehren an das competente Commãt Garsten verwiesen. 4300. Adam Ernst, Hausbesitzer N. 10 im Ramingsteg, um Aßistenz zur Delogirung der Josef Grünwaldschen Konleute aus seinem Hause. Referent beantragt folgende Erledigung: Dieserwegen sind beide Theile auf den 20. d.M. um 9 Uhr vor Rath zu rufen. Rath Freyinger ist der Meinung, Bittsteller sei mit dieser Rechtssache an den competenten Gerichtsstand zu weisen. Rath Maurer ist mit Rath Freyinger einverstanden, daher: Conclusum per majora: Bittsteller wird mit dieser Rechtssache an das Pfleggericht der Herrschaft Steyr zu Steyr als die competente Behörde verwiesen. gelesen Haydinger M. Rath Bleyer Sekretär
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