bei Vermeidung der Confiscation untersagt. 3686. Zuschrift des Landgerichts Auhof Z. 850, dto. 15./19. Juny d.J. betreffend die Barbara Jungwirthschen Effekten. Sind die von der Josefa Wieshofer im Protokolle vom 3. Mai d.J. Z. 2671 als ihr Eigenthum anerkannten, im Original-Verzeichniße N. 2 enthaltenen Effekten mit Ausnahme der von dem Landgerichte Auhof zurükbehaltenen u. der für fremdes Eigenthum ad F.Z. 1. laut ihrer Vernehmung von ihr bezeichneten Effekten, welche an die Partheyen zurück zustellen sind, samt den in Folge dieses Protokolls laut Verzeichniß vom 16. Mai d.J. nachträglich aufgefunden ihr eigenen Effekten mit Ausnahme der in der Relation Z. 2854 sub praes. 12. Mai d.J. beschriebenen, u. mit Zuschrift des Landgerichts Auhof Z. 850 vom 15. Juny d.J. zurükgesendeten Effekten an den Magistrat Linz zur Übergabe an die Josefa Wieshofer gegen zu remittirenden Empfangsschein mit Schreiben zu übermachen; daher dem Distriktsactuar aufgetragen wird, in dem Originalverzeichniße N. 2 die weitere Bemerkung ad F.Z. 1 des Verhörs nach Nummern mit dem nachträglich anzureihen, daß diese Effekten noch mit Ausnahme der sub N. bezeichneten, und zur Zurückgabe an die Partheyen allhier zurückbehaltenen Effekten an den Magistrat Linz übermacht werden; es sind ferner doppelte Amtsabschriften von dem Originalverzeichniße N. 2. u. von dem Verzeichniße dto. 16. Mai d.J. so wie eine Abschrift von dem Protokolle N. 2671 dto. 3. Mai d.J. mit Josefa Wieshofer auszufertigen, u dem Schreiben beizulegen.
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