Politische Ratsprotokolle 1838

ordentlich, nüchtern, verschwiegen u. treu bewiesen, u. seinen Arbeiten mit Fließ, Eifer u. guten Willen nachgekommen sei. 3715. Protokoll über die Erklärung des Josef Kurz u. Georg Krennhuber wegen ihnen angeschuldeter Gewerbsstörung der Landkutscher. Wird dem Josef Kurz die Ausübung der Landkutscherey bei Strafe von 2 fl CMz untersagt; Georg Krummhuber hat sich über die angebliche Pachtung der Reichlschen Landkutschergerechtigkeit binnen 14. Tagen auszuweisen. 3726. Die Polizeyaufsicht berichtet ad N. 3562 über den Betrieb des Bothenrechtes des Mathias Hölzl mit M.A. Buchegger. Da M.A. Buchegger mit ihrem Ziehsohn das Linzer bothengeschäft ohne Berechtigung betreibt, so wird ihr dises für ihre Person, so wie die Haltung eines Stellwagens mit diesem ihrem Ziehsohn, da beyde dann gleichfalls nicht berechtigt sind, bey Strfe von 5 fl CMz untersagt, u. zur Bequemlichkeit des Publikums angeordnet, daß Hölzl alle Dienstage u. Freitage, Mathias Mitterndorfer hingegen Montag u. Donnerstag mit ihren Bothenwägen nach Linz fahren das Polizeyamt hat diese Anordnung zu überwachen. Referat des Hrn. Raths Freyinger. 3788. Schreiben des D. Commãts Gleink wegen executiver Einbringung 10 fl 40 xr CMz Bankalstrafe von Johann Schüttengruber u. Abtrettung des dießfälligen Schreibens des Gefällenwach-Unterinspoãts hier. Die executive Einbringung dieses Strafbetrages wird bewilliget u. aufgetragen. 3716. Protokoll über die Erklärung des Lorenz Prinz wegen ihm angeschuldeter Gewerbsstörung der Büchsenmacher. Da die Geschmeidler zum Verkaufe der Feuergewehre u. Pistolen nicht berechtiget sind, wird dem Lorenz Prinz dieser Handel

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