wort vom Landgerichte Auhof zurückzubehalten sind. 2880. Schreiben des Landgerichts Auhof dto. 10./15. d.M. Nr. 850 wegen Übermittlung der Thatbestandserhebung u Recognoscirungsprotokolle in Betreff des Schweinediebstahls des dort inhaftirten Florian Wiesmüller, u. um Rücksendung des bestättigten Verzeichnißes der anher zurükgelangten Josefa Wieshoferschen Effekten. Da politischer Seits außer der Anzeige Z. 1462 p. des Distriktsactuars Brazda über die fragliche Thatbestandeserhebung betreffend den Florian Wieshofer sonst kein Aktenstück vorfindig, so ist dasselbe dahin mit dem Bemerken zu übermachen, daß der Landsiedelsohn u. der Mayermüllner unter das Landgericht [?] gehörig. Was das Verzeichniß sub N. 2. der zurückgelangten Effecten der Josefa Wieshofer betrifft, so ist daßelbe in Abschrift dahin mit der beigerückten Empfangsbestättigung mit Anschluß des mit Josefa Wieshofer hierorts am 3. d.M. aufgenohmenen Protokolls in Abschrift, der Relation Z. 2854. über die gepflogene Hausuntersuchung in der Wohnung der Barbara Jungwirth in Original, samt aufgefundenen verdächtiger Effekten, welche in der Relation zu nummeriren sind, wovon eine Abschrift zurükzubehalten, der Anzeige Z. 2775 samt Verzeichniß der der Josefa Wieshofer angeblich noch eigenthümlichen, u nachträglich aufgefundenen Effekten, wovon eine Abschrift der Relation u. ein Duplikat des Verzeichnißes zurückzubehalten, mit dem Bemerken dahin zu übermachen, daß die erhaltenen Effekten laut Verzeichniß sub N. 2. so wie die von Josefa Wieshofer nachträglich im beiliegenden Protokolle als eigenthümlich bezeichneten, u.
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