ten Amtmannsdienste zureichend zu erproben, u. hierbei mit der erforderlichen Sicherheit vorzugehen, ihm derselbe vor der Hand nur provisorisch auf 1 Jahr u. gegen Erlag der angebothenen Caution pr. 100 fl Staatsschuldverschreibungen verliehen. u. er zur Beeidigung am 19. d.M. vor Rath gefordert werden solle. Im übrigen sei er mit dem Referenten einverstanden. Die Räthe Freyinger u. Buberl stimmen für die Meinung des ersten Votanten. Referent conformirt sich quoad disparia nach der Meinung des Raths Haydinger. Die Öconomieräthe Woisetschläger, Grasel, Kaindl u. der Herr Vorstand sind ebenfalls der Meinung des Raths Haydinger u. beziehungsweise des Referenten, daher Conclusum per unanimia: Dem Johann Hofer wird provisorio modo u. gegen Erlag der angebothenen Caution pr. 100 fl Staatsschuldverschreibung die erledigte Amtmannsstelle beim Mildenversorgungsfonde u. Stadtpfarrkirchamte auf ein Jahr verliehen, u. demselben erinnert, daß mit dieser Bedienstung außer dem Bezuge der nach der Taxordnung zulässigen Ansage-Zustellungs- u. Schätzungsgebühren, u. zwar für die Besorgung des Amtmannsdienstes bei dem Mildenversorgungsfonde eine jährliche Bestellung von 30 fl CMz, dann für die Besorgung der Schreibgeschäfte beim Mildenversorgungsfonde ein Pauschale von 30 fl CMz, für die Besorgung der beim Kirchamte vorkommenden Geschäfte eine Bestallung von 18 fl CMz verbunden ist. Hiervon ist derselbe rathschlägig mit dem Anhange zu verständigen, daß er sich wegen Beeidigung zu seinem Dienste den 19. d.M. vor Rath zu Stellen habe. Die übrigen Gesuche hingegen
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