Beträge, u. zwar de 1835 28 xr, de 1836 6 f 12 xr u de 1837 14 fl 13 xr als die für selbes hievon entfallende Schuldigkeit nebst den vorerwähnten currenten Taxen zusammen pr. 104 fl 3 xr auf den Grund dieser h. Regg̃sverordnung in Abschriften zu bringen habe. Referat des Hr. Raths Maurer. 2626, 2549, 2564, 2688, 2627. Gesuche um Verleihung des beim Mildenversorgungsfonde u. Stadtpfarrkirchamte erledigten Amtmanndienstes. Referent erstattet folgenden Vortrag: Nachdem der bisherige Amtmann beim M. V. Fonde. u Stadtpfarrkirchamte Sylvester Zeller vom 1. d.M. seines Dienstes entlaßen worden, u. der Termin zur Bewerbung um diesen Dienst verstrichen ist, so handelt es sich und die Wiederbesetzung. Die Anstellung des Amtmannes steht nach dem h. Regg̃sdecrete dto 17. März 1831 N. 30352. dem Magistrate zu. Die erforderlichen Eigenschaften des Amtmannes sind nach obigen h. Regg̃sdecrete u. nach den Obliegenheiten dieses Dienstes hinlängliche Kenntniß im Schreiben u. Rechnen, Kenntniße eines praktischen Schätzmannes, Tauglichkeit zur Verrichtung der Gänge, u. da ihm oft theils in den Ämtern u. theils von den Partheyen Gelder anvertraut werden müssen, Verläßlichkeit in dieser Hinsicht. Als Competenten haben sich gemeldet: 1. Johann Hofer, hiesig bürgl. Tändler; 2. Johann Schachermayr, hiesiger Kanzleypraktikant; 3. Jakob Bodendorfer, Fragnerssohn von hier; 4. Karl Mayr, Diurnist beim Pfleggerichte Garsten. Aus diesen Bewerbern gebe ich dem Johann Hofer den Vorzug, denn es besitzet derselbe, wie seine vorliegenden Gesuche zeigen u. es sonst bekannt ist, die hinlänglichen Kenntnisse im Schreiben, ebenso können ihm schon seiner bisherigen
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