2574. Schreiben vom Landgericht Auhof betreffend die Anhersendung der Josefa Wieshofer. Da Josefa Wieshofer nicht als Theilnehmerin oder Mittschuldige an den von Florian Wiesmüller u. Leopold Wieshofer verübten verbrecherischen Diebstählen erscheint, so ist dieselbe noch vorerst zu constituiren, um die Eigenthümer der anher übersendeten Sachen zu erforschen. Auch ist an den Distriktsactuar Brazda das Dekret zu erlaßen, daß er bei Barbara Jungwirth eine Hausuntersuchung vornehme, um die beschriebenen Effekten nachzuforschen, hievon Relation erstatte, u. den Empfang der Effekten bestättigen. 2295. Protokoll mit Franz Mladek in Betreff der Anerkennung des von Ullian benutzten Grundes als städtisches Eigenthum Da über den Rekurs des Johann Hofer, gewesenen Pächters des städtischen Platz- u Standgeldgefälls wegen eines dießfälligen Rückstandes des Josef Ullian von h. Regg̃ entschieden wurde, es sei vorerst der Hauseigenthümer Mladek zu vernehmen, und hiernach in dieser Sache weiter zu entscheiden, laut gepflogener Erhebung über den Grund, worauf Ullian seinen Stand errichtet hat, als städtisches Eigenthum anerkannt ist, folglich die Stadtgemeinde das Recht hat, für dessen Benutzung ein Standlgeld abzuverlangen; so hat Josef Ullian das Standgeld vom 1. Nov. 1832 bis letzten Oktober 1835 mit 21 fl 10 xr CMz dem Johann Hofer binnen 6 Wochen bei Vermeidung der politischen Execution zu bezahlen.
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