zu bedeuten, daß sie bei Pönfall von 2 fl CMz zur Verfertigung u. Ausbeßerung weiblicher Kleidungsstücke an Kunden keiner wie immer gearteten Gehülfinnen bedienen dürfe. 2208. Protokoll mit den Vorstehern des Schneiderhandwerks u. Anna Berger wegen unbefugten Halten von Gehülfinnen. Wie ad N. 2209. 2222. Kreisamtssignatur dto. 20. d.M. N. 4104 wegen Berichtserstattung über die Beschwerde des Anton Leopoldseder rücksichtlich des Schindlerschen Plankenbaues. Bericht zu erstatten, daß durch die beizufügende Relation N. 1955 p. des Distriktsactuars Brazda u. den Ausspruch der Bauverständigen die Angabe des Rekurrenten widerlegt werde, welcher sich im Gegentheile beigehen ließ, ganz eigenmächtig einen Glühofen zu bauen, u. Wasserbauten zu unternehmen, was ihm bey 10 fl CMz Pönfall auch bereits unterm 21. d.M. eingestellt, u. gegen den Schuldtragenden die Untersuchung eingeleitet worden sei. 2230. Schreiben des Commãts Sierning dto. 18. d.M. N. 395, die Theres Petschko baldigst nach Sierning zu befördern. Das Rückschreiben zu erlaßen, daß es Sache der dortigen Armeninstitutsvorstehung sei, die Dahinbeförderung der kranken Theres Petschko zu bewerkstelligen u. daß der Magistrat
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