u. das Paar gesohlte Weibsbilderschuhe zu Gericht zu geben sind, damit sie entweder an die betreffende Parthey gegen Bezahlung erfolgt, oder sonst im Versteigerungswege hintangegeben, der Erlös aber, insoweit er für Johann Straßer entfällt, für dermahlen noch an denselben erfolgt werde, der Distriktsactuar hat diese Schulmacherarbeiten daher im Termine von 8 Tagen abzuverlangen u. hierüber Anzeige zu erstatten, auch die Parthey nahmhaft zu machen, damit wegen Rückgabe oder Schätzung. u Feilbiethung dieser Stücke der weitere Auftrag erlaßen werden kann. 2236 Das Expedit überreicht ad. N. 2189 p. in der Sache des Alois Rieß wegen Umgestaltung seines Pfannenhammers den abverlangten Grundbuchsextract. Da keine Gläubiger vorgemerkt sind, so ist Aloys Rieß zu vernehmen, ob er auch für den Fall, als sein Zerrenfeuer durch die Umgestaltung seines Zerrenpfannenhammers in einen Kupferhammer verlohren geht, u. nicht mehr auflebt, bei seinem Gesuche um ein Kupferhamerbefugniß verharre. 2211. Protokoll über die Äußerung des Josef Winter über die Beschwerde des Schuhmacherhandwerks wegen durch ihn verübte Gewerbsstörung. Da Josef Winter nicht in Abrede stellen konnte, die Arbeiten gemacht zu haben, weß-
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