zu wollen. Dem Bittsteller die beigebrachten Dienstzeugniße zur Erwirkung der Bestättigung von Seite der Ortsgemeinde, u. Obrigkeit über das sittliche Betragen und die Erwerbsfähigkeit desselben hinauszugeben. Referat des H. Magistratsraths Buberl. 1955. Relation des Distriktsactuars Brazda rücksichtlich des Ernst Schindlerschen Blankenbaues. Aufzubehalten, und das sub N. 1659 vorliegende Gesuch des Anton Leopoldseder dahin zu erledigen, da Anton Leopoldseder selbst anführt, daß Ernst Schindler nur seine eigenen Gründe einplanke, dieses dem Grundeigenthümer auch nicht verwehrt werden kann, und zwar um so weniger, da auch in feuerpolizeylicher Hinsicht kein Anstand obwaltet, so kann in die vom Bittsteller angesuchte Einstellung der Verplankung nicht gewilliget werden, und bleibt selbem, insoferne er sich in seinem Eigenthumsrechte gekränkt erachtet, der Amtsweg bevorbelaßen. gekesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär
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