Kompetenten diejenigen auf die bei dieser Besetzung vorzüglich Rücksicht zu nehmen wäre. Da der Magistrat nach den bisher bei derlei Vorschlägen beobachteten Grundsätzen demjenigen Individuo den Vorzug gegeben welches ihm persönlich bekannt gewesen; so dürfte zu dieser Sekretärsbedienstung aus den obgenannten Individuen Imo loco Florian Knoll, Gerichtsactuar bei dem Pfleg- u Landgerichte Schloß Steyr allhier wegen seinen durchgehends angerühmten u. bekannten vorzüglichen Eigenschaffen u. Fähigkeiten; IIdo loco Johann Nepomuk Huber, Gerichts Actuar der Herrschaft Wartenberg; und IIItio loco Leopold Titze, Gerichtsactuar bei der Herrschaft Ebelsberg, da Huber vor Titze eine längere Dienstzeit ausweiset, in Vorschlag gebracht werden, als diese in Vorschlag gebrachten Individuen nebst dem, daß sie durchgehends alle gesetzlichen Eigenschaften zur Erlangung dieses Dienstes besitzen, auch noch im Lande ob der Enns bedienstet, daher mit der Landesverfaßung vertrauter, und im ersten Augenblike brauchbarer sind auch, da sie als Gerichtsactuare in gleicher Parallele mit einem Sekretär stehen, von ihnen als subalterne Beamten die nöthige Parition zu erwarten sein dürfte. Mit diesem Antrage sind sämtliche Votanten u. der Vorstand einverstanden, daher Conclusum per unanimia: Es ist zu der hieramts in Erledigung gekommenen 2ten Sekretärsbedienstung mit dem Gehalte jährlicher
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