pfangnahme u. Ausstellung Legscheine zuzustellen. 1580. Kreisamtsdecret dto. 23. d.M. N. 3013, womit die vorn verzeichnete Obliõn anher gegeben wurde. Da diese Obliõn unter einem ad deposita gebracht wird, der rückgelangte Betrag pr. 3 fl 7 xr CMz bereits zur M. V. Fondskassa abgeführt ist, der Empfang mittelst Bericht zu bestättigen. Übrigens dieses Dekret der M. V. F. Rechnungsführung zur gehörigen Verrechnung in Abschrift zuzustellen. Referat des Hr. Magistratsraths Buberl. 1542. Josef Ignatz Gschaider um den Heurathsmeldschein für sich u seine Braut Marianna Wächter. Dem Bittsteller mit dem rückzustellen, daß er vorerst seinen geburtsobrigkeitlichen Heurathsmeldschein beizubringen habe. 1524. Protokoll mit Anton Leopoldseder wegen Erfolglaßung des ihm confiscirten Drathes. Aufzubehalten, und da Alois Vogt berechtigter Drathziehermeister in Waidhofen ist, u. auch Ernst Schindler an der Ausfolgung des Drathes an selben keinen Anstand nimmt, so wird der Polizeyamtskanzley aufgetragen, den in Aufbewahrung übernohmenen Drath an Anton Leopoldseder zur Abgabe an Alois Vogl auszufolgen, übrigens wird Leopoldseder bei überwiesener Nichterfüllung seiner Obliegenheit u. des magistratlichen Auftrages bei allfällig fernerer Beschwerde verantwortlich gemacht. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär
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