u. gegen Entgeld verfertigt zu haben, hierzu aber als Zimmergesell, so hat er sich dadurch einer Gewerbsstörung schuldig gemacht; es wird daher dem Sekretär Bleyer aufgetragen, den abgenommenen Tischlerwerkzeug schätzen zu laßen, selben bei nächster Licitation öffentlich zu versteigern, u. den Erlös deductis deducendis dem Josef Grünwald als im ersten Betrettungsfalle gegen Bestättigung ausfolgen zu laßen, und Relation zu erstatten, das abgenohmene Aufsatzkastel ist dem Letzteren zu behändigen, welchem, wenn er sich durch diese Entscheidung beschwert erachtet, der Recurs an höhere Behörde in gesetzlicher Frist vorbelassen bleibt. 14. Protokoll mit Georg Gallbrunner wegen Aufnahme der Barbara Singhuber in die Wohnung ohne magistratliche Bewilligung. Aufzubehalten, u. da Georg Gallbrunner eingestanden, die ledige Weibsperson Barbara Singhuber ohne obrigkeitliche Aufenthaltsbewilligung in die Wohnung genohmen, und die vorschriftmäßige Anzeige zu machen unterlaßen hat, so hat er sich eines Polizeyvergehens gegen öffentliche Anstalten u. Vorkehrungen, welche zur gemeinschaftlichen Sicherheit gehören, schuldig gemacht, u. ist dieserwegen als im 1. Übertrettungsfalle mit 1 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen, daher hiernach das Erkenntniß auszufertigen. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2