nellen Schuhmachergewerbes für die Ortschaft Aichet. Da hierorts ohnehin genug derlei Gewerbe bestehen u. nie eine Klage wegen Beförderungsmangel an Schuhmacherarbeiten vorgekommen, so kann in dieses Gesuch des Franz Schwarz nicht gewilliget werden. 1346. Kanzleipraktikant Josef Bauer um ein Zeugniß über seine Moralität u. übrige Brauchbarkeit. Dem Bittsteller wird bestättiget, daß sich solcher stets einer guten Moralität befließen, u. durchgehends im Dienste große Willigkeit u. Eifer an den Tag gelegt habe. Referat des Magistratsraths Buberl. 1371. Konstitut mit Franz Brunnmayr, Bäckerjungen, wegen Satzübertrettung. Da dem Michael Baumgartner das vorgefundene zu geringe Brod sogleich confiscirt wurde, übrigens die im Februar stattgehabte strenge Kälte das Brod ausgefroren und ausgetroknet hat, und daher das Gewicht desselben vermindern mußte, u. dieser Umstand den Michl Baumgartner von einer Satzübertrettung entschuldigt, so ist, da selbem der Verlust des abgenohmenen Brodes für die unterlaßene genauere Aufsicht als Strafe angerechnet wird, dieses Protokoll aufzubehalten. 1388. Protokoll mit den hiesig bürgerlichen Krämern u. Michael Knabl wegen Gewerbsstörung. Aufzubehalten, u. da die Weiswaarenhandlungsgerechtsamen keineswegs in die Kathegorie der Handlungsbefugnisse gehören, da zur Erlangung derselben weder Handlungskenntniße noch die Ausweisung eines Unternehmungsfondes erforderlich sind, die
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