genden Brodgattungen zu einem andern als dem festgesetzten Preise, wenn auch das Gewicht zu den höheren Preisen im Verhältniße steht, als Satzübertrettung erklärt worden ist, damals aber der Satz in W. W. bestand, gegenwärtig aber in CMz und bei der jetzt so wenig kursirenden kleinen Münzen wohl der E.Sch. als des Silbergeldes die Auszahlung des tariffmäßigen Brodes für das Publikum sehr erschwert ist, da ferners die hiesigen Bäcker dieses untariffmäßige Brod nur auf Bestellung von Partheyen zur Erleichterung für Letztere backen, übrigens zum öffentlichen Verkaufe stets das tariffmäßige Brod bereitet halten, sohin eine beabsichtete Nichtbefolgung der Satzesvorschriften von ihnen nicht vorliegt, u. ihnen unter einem bedeutet werde, daß sie sich in Zukunft strenge an die Satzesvorschriften zu halten haben, als sie ansonst nach der Strenge der Gesetze bestraft werden, so ist, da im eigentlichen Sinne der Fall einer Satzübertrettung nicht vorhanden, dieses Protokoll aufzubehalten. Nachtrag zum Referate des Magistratsrathes Haydinger. 1382. Das Polizeyamt zeigt die Verhaftung des Josef Lakner wegen Verdacht der Wanderbuchsverfälschung an. Da der übrige Inhalt dieses Wanderbuches mit dem Nationale des Lakner, das an 3 Stellen radirt zu sein scheint, übereinstimmend ist, so ist Lackner mittelst gebundener Marschroute im Wanderbuche anzuweisen, daß er sich gerade nach Hallein begebe u. dort ein neues Wanderbuch sich ausfertigen laße. gelesen Bleyer Reißer Bgst. Sekretär
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