Ökonomische Ratsprotokolle 1838

56 2/4 xr laut den Stadtkassarechnungen bis zum Jahre 1793 verausgabt erscheinen, vom Jahre 1794 aber bis gegenwärtig hiervon Nichts mehr vorkomme, u. daß es also, da diese Beträge in den betreffenden Mildenversorgungsfondsrechnungen bis zum Jahre 1831 dennoch im Empfange verrechnet sind, scheine, daß dieselben von dem ehemahligen Rechnungstührer u. Verwalter Pierer aus Eigenem berichtiget wurden. Es dürfte sich also nur mehr um den Georgidienst pr. jährlichen 15 xr von der LaurettaKapelle handeln, u. dieser wäre nach meiner Meinung aus der Stadtkassa zu zahlen, weil 1. das ehemahlige CoelestinerKloster allhier nun der Stadt Steyr gehört, und das Theater, das Arresthaus u. Wohnungen enthält, u. die Lauretta-Kapelle darunter begriffen ist, folglich die Stadt in die Verpflichtungen getretten ist, welche ehedem auf diesem Reale hafteten; 2. weil, wie im Grundbuche vorkommt, die Klosterfrauen besondere 5 fl zu dem Ende bei der Stadt angelegt haben, daß von dem Intereße jährlich 2 ß Dienst zum Bruderhause bezahlt werden, u. sie selbst auch von dieser Abgabe künftighin befreit bleiben. Mein Antrag geht also dahin: Es sei sich unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes, eines Extraktes aus dem Burgfrieddienstbuche des Bruderhausamtes angefangen 1787, seines Extractes aus dem ältesten städtischen Grundbuche Folio 88/ 89 eines Extractes aus dem vom k.k. Raitrathe Dirndorfer 1790 verfaßten Verzeichniße des zum Bruderhausamte zu entrichtenden Burgfrieddienstes mittelst Bericht um die Bewilligung zu verwenden, daß dieser Dienst pr. jährlichen 15 xr aus der Stadtkassa für die Jahre 1831 bis 1837 nachträglich und künftighin jährlich zum Mildenversorgungsfonde bezahlt wer-

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