In dem Kaufcontracte, zufolge deßen die Stadt dieses Häusel an J. Niedersüß verkaufte, kommt von einem Michalidienst zum Bruderhause ebenfalls keine Erwähnung vor. In dem vom k. k. Raitrath Dirndorfer als Liquidirungs-Commaire im Jahre 1790 verfaßten Verzeichniße des zum Bruderhausamte zu entrichtenden Burgfrieddienstes heißt es, daß die Stadt Steyr wegen dem Christof Lotteringischen Alt Gallmoser'schen Haus 15 xr vom Lazarethhaus 22 1/2 vom Todtenlasserhäusel 9 vom Nachtwächterhäusel 10 56 2/4 Burgfrieddienst zu entrichten habe. In späteren Burgfrieddienst Verzeichnißen kommt die Stadt nur mehr mit den Beträgen von den übrigen 3 Häusern mit Ausnahme des Lazarethhauses zusammen pr. 34 xr vor, und es ist dieser Betrag mit den übrigen Burgfrieddienstbeträgen vom Verwalter Pierer in Empfang gestellt worden. Seit dem Jahre 1831 wurde mir dieser Betrag von der Stadtkassa nicht ausbezahlt, u. er wäre daher von derselben nachzutragen, um die jährliche ganze Summe zu ergänzen, und diese jährlich erfolgende Ersatzpost zu heben. Auf diesen Vortrag ist dem Kassaamte nach meinem damahligen Antrage aufgetragen worden, hierüber die genauesten Nachforschungen zu pflegen, u zu relationniren, ob und welcher Anstand gegen die Berichtigung des fraglichen Burgfrieddienstes aus der Stadtkassa bestehe. Das Kassaamt hat dann laut Eingabe de präs. 16. Dez. v.J. Z. 7507 p. u. laut der gegenwärtige Eingabe relationnirt, daß der von den Häusern N. 10. bei der Steyr u N. 3 im Aichet rückständige Burgfrieddienst für die Jahre 1831 bis 1837 von den gegenwärtigen Besitzern dieser Häuser eingefordert und auch einbezahlt worden sey, daß übrigens die fraglichen Burgfrieddienste pr. jährlichen
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