den sollte. Den 3. Fragepunkt bilden die von Seite der Stadt den Nachtwächtern anzuschaffenden Nachtwächter-Mäntel. Da für die hiesigen 9 Ortschaften, wie oben angeführt worden ist, besondere Nachwächter bestehen, und wegen der Entlegenheit derselben wohl auch bestehen müßen, so müßten wenigstens 9 Mäntel angeschafft u. hergehalten werden, was an u. für sich eine nicht unbedeutende fortlaufende Auslage verursachen würde; es kommt aber hierbei auch noch zu erwähnen, daß es hierorts wohl nicht ausführbar sei, daß die einzelnen Nachtwächter zu einer bestimmten Stunde, an einem bestimmten Orte abends die Mäntel abhohlen u. morgens wieder abgeben; würde aber diese Einrichtung nicht getroffen, so ist vorauszusehen, daß diese Mäntel auch zu andern Zwecken gebraucht, und leichtsinniger Weise abgenutzt u. verbraucht werden, wovon ein Nachtwächter die Schuld auf den andern schieben würde, und dergleichen mehr. Aus diesen Gründen glaube ich auch nicht auf die Anschaffung dieser Mäntel antragen zu können, um so weniger, als doch jeder Nachwächter die zu dieser Verrichtung ihm dienlichen u. nothwendigen Kleidungsstücke anzuschaffen im Stande ist. Rath Haydinger, der Oeconomierath u. Bürgerausschuß, sowie das Präsidium sind mit dem Referenten einverstanden, und bemerkt der Öconomie-Rath u. Bürgerausschuß noch besonders zum 1. Fragepunkte, daß einer weiteren Erhöhung des Lohnes um so weniger stattgegeben werden möchte, als ohnehin auf Umsetzung des jährlichen Wohnzinnsbeitrages von 12 fl W.W. auf 6 fl 48 xr CMz eingerathen worden sei, wodurch denselben eine Erhöhung von 2 fl CMz schon zugestanden weil der Dienst eines Nachtwächters für den ihn Versehenden nur Nebengeschäft ist, u. jeder einen anderweiten Haupterwerb hat, u. endlich
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