seien die Beträge, welche die Nachtwächter von den einzelnen Hausbesitzern einsammeln, mit Hinzuschlagung des aus der Stadtkassa beantragten erhöhten Wohnzinnsbeitrages, zu ihrer Belohnung für ihren Dienst hinlänglich. Der zweite Punkt der gegenwärtigen Berathung ist, ob u. auf welche Art den Nachwächtern anstatt der eigenen Einsammlung die Beiträge der einzelnen Realitätenbesitzer zufließen gemacht werden sollen. Wenn hierin schon eine Änderung Platz greifen soll, so dürfte dieselbe nach meiner Meinung nur nach der Andeutung der KonkurrenzInstruction in der Art eintretten, daß der ausgemittelte Betrag des Lohnes der Nachtwächter, als eine Ausgabe auf eine Localpolizeyanstalt auf die Pfarrconcurrenz nach Maaßgabe der Grund- Häuser- u. Erwerbsteuer repartirt, u. mit den übrigen Konkurrenzbeiträgen eingehoben würde, wo dann die Stadtkassa nach seit einiger Zeit her aufgehobener Feuercassa den nach den auf den städtischen Realitäten haftenden, nicht unbedeutenden landesfürstlichen Steuern treffenden Beitrag zu leisten hätte. Allein da bisher von den einzelnen Hausbesitzern ihre Beträge willig an die Nachtwächter als ein Lohn der letzteren für eine Mühewaltung für die ersteren entrichtet worden sind, welches daraus erhellet, daß dießfalls selten eine Beschwerde eines Nachtwächters beim Magistrate vorgekommen ist, u. die Umlage auf die Konkurrenz als eine Neuerung Sensation erregen dürfte, glaube ich, daß hinsichtlich dieses Punktes ebenfalls bei der bisherigen Gepflogenheit belassen wer-
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