Ökonomische Ratsprotokolle 1838

Wohnzinnsbeitrag eines jeden Nachtwächters von 12 fl W.W. auf 6 fl 48 xr CMz erhöht u. somit der Stadtkassa eine Mehrauslage von 38 fl CMz dießfalls auferlegt werden soll, so ist gegenwärtig aufgetragen, diesen Gegenstand in der öconomischen Rathssitzung ordentlich vorzutragen, u. bei dieser Berathung auch zugleich in Erwägung zu ziehen, wie überhaupt der Lohn der Nachwächter mit Rücksicht auf den Umstand, daß sie unschicklicherweise auf die eigene Einsammlung fixirter Beiträge von den Hausbesitzern angewiesen sind, u. ihnen wie anderwärts zu ihrem Dienste auch der von ihnen angesprochene Nachtwächter-Mantel von der Stadt angeschafft werden soll, gehörig zu reguliren wäre. Was die Erhöhung ihres Lohnes betrifft, glaube ich folgendes anführen zu müßen: Da für die Orthschaft Stadt 3, und für jede der übrigen 8 Ortschaften 2 Nachwächter bestehen, dann die Nachtwächter derzeit in den meisten Ortschaften von jedem Hausbesitzer 1 fl W.W. jährlich einheben, so ergibt sich die Einnahme der einzelnen Nachtwächter mit Rücksicht auf die Häuserzahl und auf Zuschlagung der zur Zahlung aus der Stadtkassa beantragten 6 fl 48 xr CMz oder 17 fl W.W. beiläufig mit folgendem für die 3. Nachwächter in der Stadt 211 fl W.W. im Ennsdorf 123 Ort 95 Steyrdorf 161 bei der Steyr 105 Wieserfeld 138 Aichet 158 für die 2 Nachtwächter in der Ortschaft Schönau ist ihr Lohn laut Protokoll v. 29. Dez. 1823 Z. 98 p. v. 1824 besonders ausgemittelt auf 93 fl daher 127 u. für die 2 Nachtwächter im Voglsang ebenso laut Rathsprotokollsextract v. 19. Feb. 1819 auf 80 fl 30 xr somit 114 fl 30 xr Summa 1232 fl 30 xr E.Sch. Würde dieser Gesamtbetrag pr. 1232 fl 30 xr zu gleichen Theilen auf die 19 Nachwächter vertheilt, entfiele auf einen

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