als Thurnermeister für seine Dienste, die er der Stadt u. der Stadtpfarrkirche leistet, mit den jetzigen 300 fl keineswegs entsprechend, u. im Verhältniß der übrigen Pfarrmusiker bezahlt sei, denn in dieser Eigenschaft u. als Stadtpfarr Musikus hat er die Musik in benannten Kirche herzuhalten u. zu leiten; zu dieser Instrumental-Musik benöthiget er kostspielige Instrumente, die er selbst anschaffen u. herhalten muß, er muß ger Ausführung dieser Musik gut eingeübte Leute entweder in der Eigenschaft von Gesellen oder Lehrjungen haben, welche er entweder bezahlen oder erhalten muß. Diese Leute hat er in den früheren Zeiten leichter erhalten, weil die Herhaltung der Musik bei Bällen, Hochzeiten, Jahrtägen etc. etc. ihm ausschließend zugewiesen war, über dem Umstände, da damahls, diese Unterhaltungen so häufig stattfanden, die Musik noch nicht frei gegeben war, er sohin mit seinen Bauten auch mehr Verdienst hatte; auf dieses rechnend hat er auch den Thurnermeisterdienst um 3500 fl an sich gelößt, und das Bürgerrecht hierauf erlangt; nun haben aber seither die Musiken bei Hochzeiten fast gänzlich aufgehört, und jene, welche noch gehalten werden, werden mit ein Paar Instrumenten von beliebigen Musikern versehen. Ebenso ist es mit den Jahrtägen, so daß der Verdienst des Thurnermeisters außer seinen 300 fl CMz für die Kirchenmusik u. Stadtdienste, fast gar nicht in Anschlag zu bringen ist; nun soll er von diesen 300 fl mit Familie leben, zur Abhaltung der Kirchenmusik Gesellen v. Lehrlinge halten, die Instrumente herschaffen, Musikalien, Saiten etc. etc. kaufen, welches ohne seinen größten Nachtheil nicht möglich ist; und doch wird anerkannter Maaßen von ihm die Kirchenmusik von der Art hergehalten, daß selbe von allen Kunstkennern als vorzüglich anerkannt wird, und die Stadt Steyr sich dießfalls mit den Hauptstädten parallel stellen kann. Es ist daher auf der andern Seite ebenso billig, besonders da eine wohlbesetzte gut ausgeführte Kirchenmusik der Auferbaulichkeit u. Verherrlichung des Gottesdienstes beiträgt, den Thurnermeister
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