Ökonomische Ratsprotokolle 1838

standen darin, weil die Stadtkassa nicht beruffen ist, Dienstleistungen zu belohnen, die der Stadt nicht geleistet werden, weil die Stadtkassa für die von dem Thurnermeister zu leistenden Dienste, nähmlich: das Abblasen am Pfarrthurme durch die Sommermonathe, u. 4mal des Jahre vom Rathhausbalkone durch die Verabfolgung der 193 fl 30 xr CMz hinlänglich bezahlt, weil derlei Ausgaben aus der Stadtkassa präliminirt sein müßen, u. die präliminigten Ausgaben nicht zu überschreiten sind, weil der Thurnermeister auch als Regens Chori wöchentlich einen Gulden, sohin jährlich 52 fl CMz bezieht, und weil der Stand des damahligen baaren Kirchenvermögens u. die aus selben jährlich zu bestreitenden Auslagen u. die bevorstehenden Bauten, Reparaturen u. Anschaffungen eine weitere [?] nicht gestatten. Doch dürfte der gewärtige Stand des Kirchenvermögens u. des baaren Kassarestes günstiger sein, um den Bittsteller im Sinne des h. Hofk. Dekretes dto. 14. Oktober 1827 Z. 26082 für seine Dienste, die er als städtischer Thurnermeister verrichtet, entsprechend belohnen zu können. Als eine entsprechende Belohnung hat schon h. Landesstelle in der h. Entscheidung dto. 15. April 1829 den Betrag von 400 fl CMz fixirt da nun von diesem Fixum 100 fl CMz von der Kirche Skt. Michael wegfielen, so erlitt ohne Verschulden des Bittstellers seine obige fixe Einnahme einen Abfall von 100 fl CMz, der ihm entweder ganz oder doch größtentheils wieder zu reguliren wäre, um selben wieder dem von h. Landesstelle ausgemeßenen Betrage von 400 fl CMz näher zu bringen. Zwar könnte man einwenden daß da gegenwärtig der Thurnermeister die Kirchenmusik in Skt. Michael nicht mehr versieht, er auch keine Vergütung der obige 100 fl CMz ansprechen könne; allein dagegen glaube ich anführen zu können, was auch der Magistrat schon in der Rathssitzung am 14. Jänner 1828 ausgesprochen hat, daß er

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