Ökonomische Ratsprotokolle 1838

Taxamte in den Abschreibengsausweis aufzunehmen. 4470. Gesuch des Thurnermeister Franz Gruber um Verwendung wegen Erhöhung seiner Bezüge u. Vergütung seines erlittenen Entganges de praeterito. Referent Rath Buberl erstattet folgenden Vortrag: Durch h. Regg̃sdecret dto. 15. April 1829 Z. 7358 wurden die jährlichen Bezüge des Thurnermeisters Franz Gruber nur für seine Person u. zwar ad dies vitae folgender Maaßen festgesetzt, u. zwar aus der Stadtkassa 156 fl CMz an Livreegelde 37 fl 30 von der Stadtpfarrkirche nebst dem bisherigen Körnerdeputate von jährlichen 28 Metzen Korn, dann der freyen Naturalwohnung, noch jährlich in baaren 91 fl an zufälligen kirchlichen fatirten Bezügen 15 fl 30 xr u. von der VorstadtpfarrKirche in jährlichen baaren 100 fl zusammen 400 fl CMz Diese Bezüge änderten sich jedoch auf die über den von der geistlichen Kirchenvorstehung Skt. Michael, den weltlichen Zechpröbsten derselben, u. 6 Viertelmeistern ergriffenen Hofrecurs erfolgte höchste Hofsentscheidung dto. 17. Juni 1830 Z. 12786 dahin, daß jene 100 fl CMz, welche Franz Gruber aus dem Kirchenvermögen Skt. Michael beziehen soll, zu verabfolgen nicht bewilligt werden. Im Jahre 1832 ist derselbe bei dem k.k. Traunkreisamte bittlich eingeschritten, daß ihm der durch obiges hohes Regg̃sdecret zugesicherte Besoldungsbetrag pr. 700 fl CMz aus einer andern Quelle ergänzt, und für die Vergangenheit nachträglich der Abgang ausbezahlt werde. Das k.k. Kreisamt hat jedoch lat Signatur dto. 29. Nov. 1832 N. 9885 in diesen Gegenstand nicht weiter einzugehen, und den Franz Gruber zurückzuweisen befunden, die Gründe, welche damals den Magistrat die geistliche Vogtei bewogen, auf die Zahlung dieser entgangenen 100 fl CMz aus der Stadt- u. Stadtpfarrkirchenkassa nicht einzurathen, be-

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