Ökonomische Ratsprotokolle 1838

Jakob Zittel, Anton Schauer, Aloys Mayr, Anton Fischer, u. Franz Groß, wovon aber Resch u. Schöttetzky ihre Gesuche wieder zurücknahmen. Da der Anton Schauer nach dem Abgange des vorigen Gehilfen die dießfälligen Dienste eines Landgerichtsdienersgehülfen nach der Bestättigung des Landgerichtsdieners und nach eigener Erfahrung als Aushilfe seither sehr gut versehen u. selber nachträglich gute Zeugniße seines Wohlverhaltens bei gebracht hat, auch er je einem gesetzten Alter ist, daß ihm dieser Dienst wohl anvertraut werden kann, so ist selbem derselbe Dienst vor den übrigen Mitcompetenten, die wohl auch mit guten Zeugnissen versehen, allein dem Magistrate persönlich unbekannt sind, daher dem Schauer in dieser hinsicht nachstehen müßen, zu verleihen, u. an ihn das Dekret auszufertigen, auch zur Eidesablegung der nächste Rathstag zu bestimmen. Mit diesem Antrage sind sämtliche Votanten einverstanden, daher Conclusum per unanimia: Wird die erledigte Landgerichtsdienersgehilfenbedienstung samt dem anklebenden Gehalt jährlicher 120 fl CMz nebst freyer Wohnung im Gerichtsdienerhause u. 2 Klaftern weichen Brennholzes dem Anton Schauer verliehen, u. ist selben zur Eidesablegung der nächste Rathstag zu bestimen. Hiernach an selben die Erledigung auszufertigen, die Gesuche der übrigen Mitcompetenten aber dahin zu erledigen, daß diese Bedienstung bereits besetzt sei.

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