der verbrieften ständischen Schulden durch Consolidation erforderlich werden dürfte, u. daß die vom Domzeremoniar Voglmayr für Persolvirung einer Segenmesse in der ständischen Kirche durch alle Tage des Jahrs geschenkten 1000 fl Obliõnen wegen der gemachten einschränkenden Bedingniße nicht angenohmen wurden; daß vorgelesen ward, wie in Folge Hofkanzleydecret dto. 30. Nov. 1837 für die vom Militär geschehene Benützung der ständischen Gebäude nur der von 1825 bis 1833 erweislich gemachte Aufwand vergütet werden könne; daß das Einlösungsgeschäft der ständischen Domestikal-Obliõnen so lange fortgesetzt werden soll, als der Kurs grünstig ist, und wenn keine mehr zu kaufen angebothen werden, auch andere verlosbare Obliōnen gekauft werden sollen, daß das per majora durchgegangene Gutachten des ständischen Ausschußcollegiums sich wegen Erhebung der herrschaftlichen Urbarialgaben in CMz in der ursprünglichen Ziffer bittlich nach Hof zu wenden, vom Verordneten-Collegio aus der Ursache zurückgewiesen worden sei, weil diese bitte schon dreimal fruchtlos gestellt worden, dasselbe auch nun zu erwarten sei, u die höchste Hofstelle hiefür sehr wichtige Gründe haben müße, rücksichtlich der Finanzoperation der Tilgung der Einlösungsscheine; daß Alois Auer mit überwiegender Stimmen-Mehrheit an Stelle des verstorbenen Luigi Tomazzoli zum italiänischen Sprachlehrer mit 300 fl Gehalt ernannt ward, welche Besetzung vermöge Studien-Hofcoõnsdekretes dto. 21 Juni l.J. N. 4353 den Herren Ständen zuständig ist; endlich der k.k. Landrath Herr Ritter v. Spaun unanimiter zum ständischen Syndikus an Stelle des jubilirten Ritter v. Schmelzing gewählt worden sei. Referat des Hr. Raths Hagdinger im Absein des Raths Maurer. 6070. Kreisamtssignatur dto. 22. d.M. N. 10301 mit dem h. Regg̃sdecrete dto. 30. August. d.J. N. 25624, daß dem Pfarrer Himmelreich die 2 Verkaufsläden im Vorstadtpfarrhofe um 46 fl CMz auf 6 Jahre in Pacht überlaßen werden dürfen. Dem Hrn. Pfarrer Himmelreich, Bauamte u. Kassaamte in Abschrift. Referat des Hrn. Raths Maurer. 6032. Voräußerung des Taxamts ad N. 5317 rücksichtlich des Franz Harratzmüllerschen Rekurses.
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