schaft er vorzügliche Berücksichtigung verdient. Da ihm nun nach diesen Eigenschaften weder der Anton Langmayr, noch der Martin Lindorfer gleich kommen, die übrigen Kompetenten aber weit nachstehen, derselbe auch dem Magistrate persönlich bekannt ist, u. auch hier schon als Gerichtsdienergehülfe vom 1. April bis Ende August 1831 mit voller Zufriedenheit des Landgerichtsdieners gedient hat, so finde ich ihn den übrigen vorzuziehen, u. trage auf folgende Erledigung an: Dem Bittsteller wird die bei diesem Magistrate erledigte PolizeysoldatenStelle mit der hiermit verbundenen Löhnung, freyen Wohnung, u. der für einen Polizeymann bestimmten Montour gegen dem verliehen, daß er die einem Polizeymanne nach der Polizeyordnung, u. der besondern Instruction obliegenden Pflichten genau erfülle, sich stets nüchtern, anständig u. ordentlich betrage, die strengste Subordination gegen seine Vorgesetzten beobachte, u. die ihm von selben zukommenden Befehle u Anordnungen gerne, pünktlich u. gewissenhaft befolge, im Widrigen er bei vorkommenden Übertrettungen u. Nichtbeachtung dieser Pflichten nach vorausgegangener fruchtloser Ermahnung die sogleiche Dienstesentlaßung zu gewärtigen haben würde, da jene Diener, welche die öffentliche Ruhe, Ordnung u. Sicherheit zu überwachen haben, sich der strengsten Zucht, Ordnung u. Folgsamkeit unterziehen müssen, wovon derselbe mit dem Beisatze verständiget wird, daß er sich wegen Ablegung des Diensteides bei dem Ma-
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