Austritt des Polizeymannes Madauer in Erledigung gekommene Polizeymannsbedienstung. Referent erstattet folgenden Vortrag: Um diesen Dienst haben sich folgende Kompetenten beworben: 1. Martin Lindorfer, Polizeymann zu Klaus. 2. Josef Schwab, Schrankenpächter allhier. 3. Anton Langmayer, hiesiger Gerichtsdienergehülfe. 4. Johann Hartlauer, Hausbesitzer N. 45 im Aichet. 5. Jakob Baumann, Gerichtsdienergehülfe u. PatentalInvalid zu Wildenstein. Nach der Vorlesung sämtlicher Gesuche u. Belege trage ich an, diesen Dienst dem Jakob Baumann zu verleihen, u. zwar aus nachstehenden Gründen: Derselbe ist 26 Jahre alt, katholisch, ledig, groß, gewandt u. auch stark, ist Patentalinvalid mit einem täglichen Gehalte von 6 xr CMz, den er zu seiner beßern Subsistenz beibehält, versah seit 1. Nov. 1829 bis 5. März 1832 Gerichtsdienergehülfensdienste, u. zwar laut der Zeugniße mit lobenswerther Aufführung, diente dann 5 Jahre u. 4 Monathe bei dem 2. k.k. Artillerie-Regimente, u. bei dem Infanterie-Regimente Großherzog Baaden, während welcher Zeit er die Regimentsschulen besuchte, u. sich im Lesen, Schreiben u. Rechnen gut ausbildete, sodaß er eine fertige, schöne u. leserliche Handschrift schreibt; wurde wegen harthörigkeit Invalid, ist aber gegenwärtig laut des gebrachten bezirksärztlichen Zeugnißes hiervon vollkommen geheilt u. gesund. Seit 31. August 1837 ist derselbe Gerichtsdienergehülfe in dem k.k. Pfleggerichte Wildenstein, u. es ist ihm in dem beigebrachten Zeugniße die beste Aufführung u. Verwendung u. besonders beim Passantenwesen bestättigt, in welcher Eigen-
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