Ökonomische Ratsprotokolle 1838

de Erledigung: Aufzubehalten, u. dem Peter Mayr auf sein sub N. 2690 gestelltes Begehren zu bedeuten, daß bei dem Umstande, da das Mießreitnergut noch zur Ortschaft Wieserfeld gehört, folglich der jeweilige Besitzer desselben auch ein hiesiger Ortsbewohner ist, derselbe sohin in Betreff der Mauthentrichtungen u. Befreyungen nach der Verordnung vom 7. August 1830 Z. 28834 den übrigen hiesigen Ortsbewohnern gleich zu halten sei, wornach sich sohin die Schrankenpächter zu benehmen wissen. Rath Haydinger dagegen ist der Meinung, daß Josef Ratzinger auf die den Ortsbewohnern zuständige Mauthbefreyung keinen Anspruch machen könne, weil der Zweck dieser Abgabe den Begriff des Ausdruckes Ortsbewohner abgränze. Nun sei aber die Pflastermauth zur Herhaltung der Pflasterung der städtischen Gassen u. Straßen bestimmt, woraus resultire, daß der Ausdruck Ortsbewohner im engern Sinne mit Stadtbewohnern, eigentlichen Bürgern, identisch sei, nur diese auf die in Rede stehende Mauthbefreyung einen Anspruch haben. Weil von Ratzinger kein Bürger u. eigentlicher Stadtbewohner, sondern ein bloßer CommãtsInsaße sei, so habe er auch auf mehr gedachte Mauthbefreyung keinen Anspruch, u. sei hiernach das Gesuch N. 2690 zu bescheiden. Rath Maurer stimmt für die Meinung des Rathes Haydinger. Öconomieräthe Woisetschläger, Grasel, Kaindl, u. der Hr. Vorstand für den Antrag des Referenten, daher Conclusum per majora Nach dem Antrage des Referenten. Referat des Oeconomie-Raths Woisetschläger. Bemerkung: Bei allen nun folgenden Referatsstücken waren die Mag. Räthe

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