Es zeigt sich sohin, daß die Bezüge der hiesigen Polizeymänner in keinem Verhältnisse stehen, und bey allem dem ist in den obigen 3 Städten beständig Militär stationirt, die Ortschaften nicht so zerstreut und in Linz die magistrtl. Polizey nur für den innern Dienst des Magistrates und die Marktaufsucht bestimmt, während die übrige Polizeymannschaft unter der Oberleitung der k.k. Polizey-Direction und eines Polizey Lieutenants militärisch organisirt ist, und den sämentl. Polizeydienstversieht. Ich glaube demnach auch bey der hiesigen Polizeymannschaft aus den bereits angeführten Gründen auf eine Löhnungserhöhung auf 10 xr CMz und für Service-Vergütung täglich 2 xr CMz zusammen also täglich auf 12 xr CMz oder auf 10 xr mit Bezug des Brodgeldes für täglich 2 ℔ Rockenbrod und Service antragen zu müssen. Dagegen soll das gewöhnliche Sammeln der Geschenke strengstens abgestellt, und anstatt des Absammelns an Jahrmärkten für die Wache bey den Hütten und Standeln ein Polizey-Wachtgeld eingehoben werden, da die Polizeymannschaft nächtlichen Hüttenwachtdienst versieht und sohin die Civilwächter für die Hüttenbesitzer entbehrlich sind. Dieses Wachtgeld soll dann jeden Markt mit den übrigen Gebühren eingehoben, und dann der Polizeymannschaft für diese außerordentliche Dienstleistung ausgezahlt werden; worüber ohnedieß besonderer Vertrag erstattet wird. Aber nebst der Organisirung der Polizeymannschaft ist für die Polizeyamtskanzley auch noch ein schreibendes Individuum nothwendig. Denn aus der obigen Geschäfts-Detaillirung ist ersichtlich, daß der Districtsactuar für seine Person allein nicht im Stande ist, die Schreibgeschäfte zu besorgen, besonders da er oft ganze Tage mit andern Geschäften als der Feuerbeschau, Beaugenscheinigungen, Vorrevisionen, Hauptrevisionen, Rekrutirungen etc. in Anspruch genommen wird, und ein Indeviduum aus dem Polizey-Personale hiezu der Instruction gemäß nicht füglich verwendet werden darf, auch die Eigenschaften hiezu nicht besitzt. Dasselbe Bedürfniß ist auch für die Expeditskanzley, wie es die vorliegende Eingabe des Expeditors Z. 2695 zeigt; für selbe sind nebst dem Expeditor
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