Ökonomische Ratsprotokolle 1838

Referent des Hr. Raths Buberl. Praesentibus omnibus initio inscriptis: ad N. 1631 p. Erinnerung wegen Gehaltsanweisung für den Polizeywachtmeister Johann Frauneder. Das Dekret an das Kassaamt zu erlaßen, daß dem Johann Fraueneder vom 23. Mai 1838 angefangen, als dem Tage seines abgelegten Diensteides sein Gehalt pr 150 fl CMz jährlich flüßig gemacht werde. ad 2695 p. Erinnerung in Betreff der Organisirung des Polizey- und Marktaufsichtspersonales über das erfolgte Ableben der beyden Polizeyaufseher Anton Neumayr und Kaspar Heindl. Das gegenwärtige Personal welches für den Dienst der Polizeyund Marktaufsucht im ausgedehntesten Sinne verwendet wird, besteht in dem Districtsactuare und bey dem erfolgten Ableben der beyden Polizeyaufseher Neumayr und Heindl noch in dem Polizey-Wachtmeister und 4 Polizeysoldaten und zwar unter der Leitung des Magistratsvorstandes des Magistrates und des mit dem Polizeyreferate beauftragten Magistratsrathes. Wie unzureichend das Personale zur Ausführung der Vorschriften der Polizeyordnung vom 1. Jänner 1831 Z. 520 sey wird sich aus folgender Geschäfts-Detaillirung ergeben, welche der Polizeyamtskanzley obliegen. Zur Besorgung des Fremdenwesens muß das Passantenprotokoll geführt werden, es müssen die Wanderbücher und Päße der hier durchreisenden Fremden vidirt werden, welche sich des Jahres im Durchschnitte auf 13 - 14000 belaufen, die Fremdenrapporte in duplo verfaßt und periodisch überreicht werden. Das fremde sich hier aufhaltende Gesindel muß ständig überwacht werden, die zur Verschiebung geeigneten Personen müssen constituirt, und die Verschiebung exequirt werden. Es muß ein Meldungs-Protokoll sowie ein Protokoll über die von den Gastwirthen beherbergten Fremden geführt werden; es sind die Anzeigen zu machen über unterlaßene Meldungen, Anzeigen der Hauseigenthümer über aufgenommene Zinspartheyen aufzunehmen, über die mit Regierungspäßen abwesenden Einheimischen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2