Ökonomische Ratsprotokolle 1838

zu bewilligen; weil h. noch dazu der Kohlcommunitätskörper seit dem Bestande dieser hier in Rede stehenden Schuld seine Glieder in den Besitzern der mit diesem Verbande belasteten Häusern durch Tod, Kauf, etc etc. fast durchgängig geändert hat, u. die Zahlung derselben nun von Leuten geleistet werden soll, die durchaus keinen Genuß davon u. von der Kohlcommunität überhaupt die schon lange nur mehr dem Nahmen nach als de facto besteht, gehabt haben, ja! wohl oft nicht einmahl etwas davon wißen; hierdurch i. Amtshändel, kostspielige Prozeße, u. k. der Übelstand herbeigeführt wird, daß durch dieses Verfahren der Stadt, auf welche die übrigen Kohlcommunitätsgläubiger mehr oder weniger zurücksehen der Credit der Kommunität in seinen Grundfesten erschüttert, u. jene zur Eintreibung ihrer Forderungen durch das Mißtrau en aufgemahnt werden, wie schon wirklich dermahlen ein bedeutender Gläubiger aufgestanden ist; weil hierdurch l. die Kommunität indirect um die Vortheile einer allmähligen Schuldentilgung gebracht, ihr Verlegenheiten auf Vergenheiten, Prozeße auf Prozeße, Executionen auf Execution bereitet u. m. wohl endlich gar die Calamität einer allgemeinen, diesen Platz gar sehr erschütternden Crida dieser Körperschaft herbeigeführt wür¬ de, wie denn wirklich der Kohlcommmunitäts-Vorsteher schon so weit gebracht ist, daß er die Glieder derselben, um sich zu retten, exequiren muß. Daher Conclusum per majora: Es ist unter Anschluß des Protokoll N. 2921 p. eines Rathsprotokollsextractes samt Beilagen, u. unter Rükschluß der sub N. 1994 befindlichen Kommunikate mittelst Bericht um die Bewilligung zur Abschreibung der ganzen noch bestehenden Kohlcommunitätsschuld an Kapital u. Zinsen an die Stadtkassa die Bitte zu stellen.

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