Ökonomische Ratsprotokolle 1838

Laut des sub N. 2921. vorliegenden Protokolls bittet der Kohlcommunitäts-Vorsteher um die Nachsicht desjenigen Betrages, welcher nach der Berechnung zu 5 % mehr entfällt, u. es handelt sich also um die Nachsicht dieser 297 fl 17 1/4 xr W.W. da bis nun diese Kohlcommunitätsschuld doch bis auf obigen Betrag einbezahlt worden ist, der Kohlcommunitäts Vorsteher in Hinsicht auf die Einzahlung dieser Schuld mittelst Repartition der Kohlsteuer auf so viel Kohlvereinsmitglieder, von denen manche, so wie er selbst nicht in guten Erwerbs- u Vermögensverhältnissen stehen, wirklich in einer schwierigen Lage sich befindet, im Laufe des von Seite der Stadt gegen die Kohlcommunität geführten Rechtsstreites die erstere aus der Ursache mit 227 fl 5 3/4 xr W.W. Intereßen laut Appellationsurtheil u. Beweggründen sachfällig geworden ist, weil in der Klage die Intereßen vom Jahre 1818 bis 4. April 1834 zu 5 % berechnet u. angesprochen worden waren, ohne daß bewiesen werden konnte, daß die Forderung eines 5 % Intereße ordnungsmäßig geschehen u. zugestellt, oder von der Kohlcommunität ein 5 % Interesse zu zahlen versprochen wurde, endlich die von Anton Heindl vorgebrachten Gründe seines Gesuches um Gestattung von weiteren Raten zur Zahlung des Restes allerdings Berücksichtigung verdienen, um so mehr, als er vor einiger Zeit auch von einem andern Kohlcommunitätsgläubiger wegen eines nicht unbedeutenden Kapitals samt Intereßen in Execution gezogen worden ist, so bin ich der Meinung: Es sei unter Anschluß dieses Protokolls, eines Rathsprotokollsextractes samt Beilagen, u. unter Rükschluß der sub N. 1994 befindlichen Communikate mittelst Bericht um die Bewilligung zur Abschreibung der mehr aufgerechneten Interessen, als sie nach der 4 % Berechnung entfallen, dann um die Bewiligung der angebothenen Ratenzahlungen die Bitte zu

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