Gesetzesstellen aus dem Kapitel von den Dienstbarkeiten sind von den Recurrenten ganz unrichtig angewendet, indem die beiderseitigen Hausmauern derselben wegen des Wasserablaufes nicht nothwendig sind, im Gegentheile derselbe weniger gehindert wäre, wenn sie gar nicht beständen, weil die Lage dieses Platzes für sich zum Wasserablauf gegen diese Häuser hin gerichtet ist. Hiernach dürften die Recurrenten allerdings wenig Hoffnung auf ein Auslangen im Rechtswege, wohin diese Angelegenheit gehört, haben. Ich glaube daher, es sei auf einen Beitrag nicht einzurathen, und unter Anschluß der früher verhandelten Akten, dann Anschluß des Protokolls mit Franz Braitenlahner, u. Andreas Bramendorfer, eines Rathsprotokollsextractes vom heutigen Tage u. vom 19 July 1836 Bericht zu erstatten. Mit diesem Antrage sind sämtliche Votanten einverstanden, daher Conclusum per unanimia: Ist nach dem Antrage des Referenten unter Anschluß der früher verhandelten Akten, des Protokolls mit Franz Braitenlahner u. Andreas Bramendorfer, eines Rathsprotokollsextractes vom heutigen Tage und vom 19. July 1836 der Bericht an das k.k. Kreisamt zu erstatten. Referat des Oeconomie-Raths Woisetschläger. 21. Zeitungsconto vom 1. Jänner bis Ende Juni 1838 pr. 21 fl 36 xr CMz. Dem Kassaamte zur Zahlung pr. 21 f 3 6 xr CMz. 26. Schneiderconto des Andrä Schröffl betreffend die Montour der Polizeisoldaten pr. 7 fl 10 xr CMz. Dem Rechnungsrevidenten zur Revision. 10. Das Expedit um Anweisung des pro Dezember 1837 für das Kammeramt bestrittenen Portobetrages pr. 4 fl 33 xr CMz. Dem Kassaamte zur Zahlung von 4 fl 33 xr CMz.
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