Geschenk machen zu wollen. Schon gegenwärtig würden sie, Okonominräthe, von ihren Mitbürgern mit Klagen u. Vorwürfen überhäuft, u. sie hätten die übelste Nachrede zu befürchten, wenn sie bei der Zweckwidrigkeit die ser Sache schweigen wolle. Die Zukunft werde zeigen, daß das, was man durch diesen Schulhausbau ursprünglich habe erreichen wollen, bey seiner Ausführung an der Erntschen Hausstelle nicht werde erreicht, ja sogar das Bedürfniß eines 3. Cooperators heraustretten werde. darum u. treu ihrer Pflicht u. Überzeugung hätten sie Oconomie-Räthe u. Bürgerausschüße bereits bei der k.k. Hofkanzley ihren Rekurs, u. bei h. Regg̃ ihre Bitte um Einstellung aller weitere Verhandlung in dieser Sache bis zur herabgelangten höchsten Entscheidung überreicht, u. sie hoffen zuversichtlich, von der Weisheit dieser Behörden die gewünschte Abhülfe, bis dahin könnten sie daher auch an auf diesen Verhandlungen nur negativen Einfluß nehmen. Ist die Sache aber einmahl höchsten Orts entschieden, so hätten sie ihrer Pflicht Genüge gethan, wüßten, was treuen und gehorsamen Unterthanen zieme, so wie sie jeder Absicht muthwilliger Behelligung, welche ihnen aufgeschuldet werden wolle, hiermit ausdrücklich widersagen. Der Herr Vorstand entscheidet für den Antrag des Referenten, daher: Conclusum: Nach dem Antrage des Referenten. 2551. Kreisämtliche Erledigung dto. 27. v. M. N. 4378 über die vorgelegten Bedingnisse zur Erbauung eines neuen Schulhauses im Aichet. Referent stellt folgenden Antrag: Ist der Nachsatz des 3. Punktes dieser Bedingniße dahin abzuändern, daß der Bau dieses Schulhauses noch in diesem Jahre zur Ausführung kommen müße, übrigens ist das Edikt wegen Vornahme der Versteigerung zu erlaßen, hierorts zu affigiren, unter Trommelschlag kundzumachen, 3mahl
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