Bestimmung gemäß wird benutzt werden können; übrigens seien die Lizitationsbedingnisse zu entwerfen, und mittelst Bericht zur Genehmigung vorzulegen. Die Magistratsräthe Haydinger, Freyinger u. Buberl stimmen für den Antrag des Referenten die Öconomie-Räthe Woisetschläger, Gräsel, Kaindl u. der Bürgerausschuß erklären, daß sie, da ihre unterm 5. July 1836 zu Protokoll gegebene Vorstellung unberüksichtiget geblieben sei, wider die h. Regg̃sentscheidung dto. 23. Februar 1838 N. 4724 den Hofrekurs anmelden, u. in Kurzem überreichen werden, da sie sich sowohl in Absicht auf den Platz, wo das neue Schulhaus hingebaut werden soll, als auch daß der die Stadtgemeinde Steyr treffende Baukostenbetrag nicht aus der Stadtkassa, sondern aus der Pfarrkonkurrenz zu bestreiten sei, beschwert erachten, u. bei der Wichtigkeit des Gegenstandes für die Gemeinde u. kommende Zeiten durchaus nicht beruhigen können, daher alle weiteren Verhandlungen bis zur herabgelangten höchsten Entscheidung eingestellt, u. ihnen von den k.ä. Erledigungen dto. 4. April 1836 N. 1620 samt Beilage ./. dto 12. März 1838 N. 2552 u. dto. 6. d.M. N. 3545 so wie von dem Rathsprotokolle dto. 5. July 1836 Abschriften zu dem angedeutetem Zwecke erfolgt werden wollen. Der Vorstand ist mit dem Referenten einverstanden, daher: Conclusum per majora: Den Erben des Josef Ernst ist zu Handen der Mutter mittelst Dekret der Auftrag zu ertheilen, daß deßen Haus binnen 4 Wochen geräumt werden müße, das alte Schulhaus
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