2013. Kreisamtserledigung dto. 8. d.M. N. 3545. wegen sogleicher Einleitung des Schulhausbaues im Aichet. Referent erstattet folgenden Vortrag: Mit dekret vom 12. v.M. Z. 2552 ist nach meiner Meinung ohngeachtet der in der Rathssitzung vom 5. July 1836 beschloßenen Vorstellung entschieden worden, a. daß zu diesem Schulhausbaue nach der Schulverfaßung der Patron, die Dominien u. die Gemeinden beizutragen haben; b. daß der die Gemeinde Stadt Steyr an den Baukosten treffende Betrag nicht aus der Stadtkassa, sondern wie auch die neulich erschienene höchsten Orts genehmigte KonkurrenzInstruktion enthält, aus der Pfarrkonkurrenz zu bestreiten sei; c. daß das neue Schulhaus für die Ortschaften Ort, Steyrdorf, bei der Steyr, Wieserfeld u. Aichet auf dem Grunde des Josef Ernstschen Hauses im Aicher erbaut werden müße. d. daß das alte Schulhaus von den Stadtgemeinde Steyr dem Josef Ernst gegen seine Realität überlaßen werden solle. Über die hierauf gemachte Anzeige, daß seitdem Josef Ernst gestorben ist, und seine noch lebenden Erben krankheitshalber nicht vernohmen werden könnten, langte die gegenwärtige Anordnung ein, nach welcher eine weitere Vernehmung dieser Erben um ihre Einwilligung der Abtrettung des Hauses nicht mehr nothwendig sei. ich glaube also, es sei den Erben des Josef Ernst zu Handen der Mutter mittelst Dekret der Auftrag zu ertheilen, daß das fragliche Haus binnen 4. Wochen geräumt werden müße, das alte Schulhaus im Aichet noch so lange für die dortige Schule vorbehalten bleibe, bis das neue Schulhaus seiner
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