Ökonomische Ratsprotokolle 1837

Bodenthürgerichtes; 4. Herstellung einer eisernen Bodenthüre; 5. einer Irxe von Blech beim Rauchfang. 6. die Dachausbeßerung um den Rauchfang herum. Als nothwendige Reparaturen können dagegen nicht erkannt werden: 1. die Errichtung steinerner Bodenfenstergerichte, einmahl weil für den Fall eines Feuers selbe zerspringen u. sich von Ziegeln hergestellte entsprechender darstellen, dann, weil dieselben in einer solchen Höhe zu stehen kommen, wo die Gewalt das Feuer ihnen nichts mehr anhaben kann, also auch der Grund wegfallt, waren sie von Stein zu errichtet werden sollen; 2. Der Bau eines neuen Rauchfanges, da der eingezapfte nun einmahl bestehe, u. sich hierauf die nur für einen neuen Bau bestehenden Grundsätze um so minder anwenden laßen, als derselbe nicht baufällig u wohl zu beschliefen ist: 3. die Aufführung einer Absonderungsmauer zwischen dem Pfarrhofe u. Bürgerspitale, weil seit vielen Jahren die hölzerne Scheidewand mit Erfolg bestanden habe, u eine gemauerte keine beßeren Dienste thue, da wenn es brennt, ihr einziger Zweck dadurch vernichtet werde, weil das Feuer von oben herab um sich greifen würde. Dieser Eintheilung der Reparaturen in nothwendige u. nicht nothwendige, u. Ausscheidung, welche davon zu ersteren zu zählen u. daher wertstellig zu machen seien, pflichten auch die M. Räthe Haydinger, Freyinger u Buberl, so wie der Bürgerausschuß u. das Präsidium, u zwar jener in ganzen der Meinung des Oconomie - Raths Reschauer, dieser aber mit der Abweichung bei, daß er rüksichtlich das Vermögens, woraus diese Baukosten bestritten werden sollen, sich der Meinung des M. Raths Haydinger anschließt. Conclusum: Ist unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes, der Bauelaborate u. eines Extractes aus der Kirchenrechnung pro 1836. Bericht zu erstatten.

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