Ökonomische Ratsprotokolle 1837

schäftigung als solcher nehmlich über die Baulichkeiten dadurch größentheils aufgehöret hat, daß diese im Akkordwege hergestellt werden und da die übrige Aufsicht durch den Bauamtsverwalter selbst leicht geführt werden kann. Da aber die Polizeymannschaft bei einer solchen Bevölkerung sehr gering, so dürfte ein Polizeywachtmeister bestimmt werden und zwar mit dem nehmlichen Gehalte von 153 fl CMz nebst Montur und freier Wohnung. Es ist also unter Anschluß eines Rathsprotokolls Extractes und eines Entwurfes der Instruktion für den Polizeiwachtmeister mit Bericht um Genehmigung höheren Orts die Bitte zu stellen. Sämmtl. Herren Votanten sind hiemit einverstanden daher Conclusum per unanimia Ist unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes und eines Entwurfes der Instruktion für den Polizeywachtmeister mit Bericht höheren Orts um Genehmigung die Bitte zu stellen. 2408 p. Kreisämtliche Erledigung von 14. May 1835 Z 5226 in Betreff der Verlagsgelder an den städtischen Bauamtsverwalter. Da gegen dem hierortigen Antrag an den städtischen Bauamtsverwalter keine sogenannten Verlagsgelder mehr bei der Stadtkasse anzuweisen, von der k.k. prov. Staatsbuchhaltung deßhalb erwarten wurde, weil es gegen die begenehmigte [?] Bauamts Instruction von 28. Juni 1835 ist, so wäre dagegen folgendes zu bemerken. Nach der Instruktion von Jahre 1822 hat derselbe keine Geldrechnung, sondern nur die Material Rechnung zu führen. Nur die Unzuverläßigkeit der damahligen Kassebeamten und ihre überhäuften Geschäfte waren Veranlaßung, daß sogenannte Verlagsgelder an den Bauamtsverwalter bezahlt wurden, daher auch auf die Legung einer Bau-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2