Ökonomische Ratsprotokolle 1837

gebracht werden muste, u. daß dieser Zwinger zum Theile von Vorstadtpfarrer, theils vom Bürgerspitale zum Holzaustrocknen benützt werde. Die Baugebrechen, deren diese Coõnsrelazion erweiset, sind theils schon behoben, theils ist deren Behebung, soweit es möglich und nothwendig seyn wird, im Zuge. Da die Beschwerde dadurch veranlaßt wunde, daß aus den von der Fleischselche in Afterpacht habenden Gewölbe ein übler Geruch durch die Fenstern zeitweilig eindringe, und die Arbeiten des Joseph Rem Spengler, Lärm verursache so wirkte man dahin, diese wegzubringen. Da dieses aber nicht erzweckt wurde, wurde der abweisliche Bescheidung 18. Nov. 1834. erlassen Über den ergriffenen Rekurs wurde Bericht verstattet. Außer dem, was der Bescheid von 18. Nov 1834 und der erwähnte Bericht enthält glaubt Referent noch anführen zu müssen, daß das Holzgewölbe im Pfarrhofe trocken sey u daher das Holz einer Aufstellung im Freyen nicht bedürfe, dann das[?] für den Pfarrerhof nöthige Brennholz ohne mehreren Kosten untergebracht werden kann. Endlich dürfte ein jährl. Einkommen vom 26 fl CMz um welches die fraglichen 2 Gewölbe vermiethet sind, sowohl für die Stadtkasse als auch für den Mildenversorgungsfond nicht ohne Ursache so leicht hindangegeben werden. Auch ist zur Sprache gekommen, daß wegen Feuersgefahr die Brennholzauslagerung im Zwinger unter Bretterdächern ganz beseitiget werde. Der Hr. Referent ist daher der Meinung daß bei nun zu Ende gehenden Miethzeit die beiden Miethverträge aufgekündet und künftighin diese Gewölbe nur an solche hindangegeben werden. Sämmtliche Herren Votanten sind mit diesem Antrage einverstanden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2