Ökonomische Ratsprotokolle 1837

Bezug der Gerichtstaxen. Der Öconomie - Rath u Bürgerausschuß ist vollkommen einverstanden, daß der Magistrat diese Geschäfte unter den angetragenen Modalitaeten, besonders da die Messerer ohnehin durchgehends hiesige Bürger sind, u diese Dominien unter dem Schutze des Magistrats stehen, verwalte. Ist hiernach unter Anschluß der Communicate u. eines Rathsprotokollsextract der Bericht an das k.k. Kreisamt zu erstatten. 3621. Kreisamts - Signatur dto. 27. Juni 1837 N. 6341. in Betreff der ärztlichen Behandlung der hierortigen Kriminal - u. Polizeyarrestanten durch einen stadtischen Wundarzt, u. Remunerirung des k.k. Hr. Kreiswundarztes in diesem Falle für seine bisherige dießfällige Verwendung. Referent erstattet folgenden Vortrag. Da das k.k. Kreisamt in der Erledigung dto. 27. Juni 1837. N. 6341. anordnete, ob es zur Schonung der stadtischen Kassa nicht angemeßener wäre, die ärztlichen Dienstverrichtungen bei den Polizey - u. Kriminal - Arrestanten einem städtischen Wundarzte zu übertragen, u. dann auf welche Remuneration im Falle der dießfälligen Enthebung des k.k. Kreiswundarztes Arming mit Rüksicht auf seine bisherige Verwendung für selben anzutragen wäre, so werden vorläufig die hiesigen bürgerlichen Wundärzte vernohmen, die für derlei Verrichtungen eine jährliche Remuneration von 15 fl CMz ansprechen, denen diese Remuneration zuzusprechen wäre, da eines Theils sie gleichfalls nicht verbunden sein durften, diese Verrichtungen unentgeldlich zu leisten theils dieser Anspruch nicht überspannt, u. den dießfälligen Verrichtungen angemeßen ist. Was den zweiten Punkt, die Remuneration für Herrn Magister Arming anbelangt, so wird auf einen Betrag von 50 fl CMz für seine bisherigen Dienste, da er nach dem kreis-

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