da dieser Vorschuß von den Registeramte schon früher hätte bezahlt werden können u. sollen, daher Conclusum per majora In dieses Gesuch kann nicht gewilliget werden. Herrn Magistratsrath Maurer 15. Kreisamtsdekret von 27.v.M. Z 14258 mit der hohen Regg - Entscheidung vom 1. Dez. 1836 Z 36911 daß das Cautions - Instrument des Johann Eberstaller zu 2000 fl. W.W. an dessen Erben erfolgt werde u. die Löschung auf dem Hause Nr. 14 in Reichenschwall vorgenohmen werden könne. Dieses Dekret dem Joh. Eberstaller in Abschrift u wird der Dep. Coõn die Erfolglaßung des Cautions - Instrumentes zu 2000 fl W.W. aufgetragen. 42. Protokoll über die Vernehmung der Kohlkomunitäts - Vorsteher wegen Einzahlung des Kapitals pr 1481 fl 29 xr W.W. zur Stadtkasse. Hr. Referent beruft sich auf seine am 13. v. M. in dieser Angelegenheit ausgesprochene Meinung. Die Hr. Okon Räthe u. der Bürgerausschuß sind der Meinung, daß sich höhern Orts dahin zu verwenden sey, daß die Interen nachgesehen und mit der Pfändung noch 2 Monathe ingehalten werden könnte. daher Conclusum per majora Ist sich unter Anschluß der Verhandlungen eines Protokolls - Extraktes mittelst Bericht höheren Orts dahin zu verwenden, daß die Interen nachgesehen, und die Bewilligung ertheilt werden wolle, mit der Pfändung noch 2 Monathe lang innehalten zu dürfen.
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