Politische Ratsprotokolle 1836

genädigsten Kaiser, König, Landesfürst und Herren bey Ehre und Treue gegenüber Sr. Majestät, Ihrem Erben und Nachkommen wie des Österreichischen Kaiserreichs Ehre, Nutzen und Dienst nach Kräften zu befördern, Schaden und Nachtheil so viel an ihm liegt, zu finden und abzuwenden. Insbesonderes wird derselbe eidlich versprechen, seinen Vorgesetzten in den Sachen Gehorsam zu leisten, und ihn mit gewinnender Achtung zu begegnen, die ihm anvertrauten Schriften, Gelder und Sachen nach ihrer Bestimmung ungesäumt und wohlverwahrt derjenigen denen sie zukommen sollen zu übergeben u. niemanden, dem es nicht gebührt zu gestatten, von den ihm übergebenen Schriften Einsicht, Abschriften oder Aufzüge zu nehmen, oder sie selbst eigenmächtig zu ertheilen, sondern ihm anvertraute Amtsgeheimniße sorgfältig zu verschweigen, die ihm befohlene Stellung von Partheyen mit Eifer, Fleiß, Klugheit und Bescheidenheit auszuführen, die seiner Aufsicht übergebenen Gefangenen, wie es nach Verschiedenheit der Fälle vorgeschrieben ist, sorgfältig zu bewachen und zu behandeln, mit ihnen wie immer geartete Einverständniße weder selbst zu pflegen noch andern zu gestatten, überhaupt die Pflichten seines Dienstes nach den Gesetzen und den ihm von seinen Vorgesetzten gegebenen Weisungen mit Treue und Rechtschaffenheit zu erfüllen, und sich davon weder durch Eigennutz oder sonst durch Leidenschaft oder Nebenabsicht abwendig machen zu lassen. Endlich wird derselbe schwören, daß er mit keiner geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung weder im Lande noch im Auslande verflochten sey, und sich in Zukunft in keine solche geheime Verbindung einlassen werde. Nach vorausgegangener Eides- und Meineideserinnerung

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