Politische Ratsprotokolle 1836

Eides bestellt wurde, und hat man ihm nach vorausgemachten Eides- und Meineidserinnerung folgenden Eid vorgehalten. Er wird anheute vor Gott dem Allmächtigen einen reinen, körperl. unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt, oder zweydeutigen Verstande dahin ablegen, daß er die ihm als PolizeyMann obligenden Pflichten genau und pünktlich befolgen wolle, daß er sich in seinem Dienste die Aufsicht auf Sicherheit, Ruhe und Ordnung besonders angelegen seyn lasse, sich den Befehlen seiner Vorgesetzten gerne und willig unterziehe, und in allen den pünktlichsten Gehorsam zeigt, sich stäts eines sittlichen, nichternen und tadellosen Betragens befleiße, und überhaupt so handeln wie er es vor Gott und der Welt verantworten könne. Endlich wind er auch noch schwören, daß er mit keiner geheimen Gesellschaft weder im In- noch im Auslande in Verbindung stehe, und daß er, wenn es der Fall wäre, sogleich selber entsage.

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