H. R. Freyinger ad 76. Referent erstattet wegen Verhaftung jener Personen welche bei der im Eggerschen Brauhause am 6. d.M. statt gehabten Rauferey Antheil genommen haben und ist der Meinung, daß nach dem vorliegenden [?]teylichen Befund die Untersuchung wegen sch. pol. Übert. gegen die körperliche Sicherheit einzuleiten, und die Verhaftung der bezeichneten Gesellen und Individuen vorzunehmen sey. Ferner ist Referent der Meinung, daß nachdem die Kunstverständigen bei der Sektion zur Abgabe ihres Gutachtens um Mittheilung der Akten ansuchten, selben sämtl. Akten mit Resignation mitzutheilen, und von selben binnen 4 Tagen das Gutachten abzugeben sey. Die übrigen H. Votanten tretten auch dieser Meinung bei. Nach dem Antrage des Referenten. H. R. Maurer 264. Expedit depositirt die an der K?'schen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2