439. Thomas Lehner um Betheilung aus dem Armeninstitute. Dem Bittsteller werden von heute an aus dem Armenfonde täglich 2 xr W.W. angewiesen, dessen selber durch Vorhalt, der Armeninstitutskassier u. der Armenvater aber rathschlägig zu erinnern. 916. Magdalena Sulzer wegen Armenbetheilung. Der Bittwerberin werden von heute an aus dem Armenfonde täglich 2 xr W.W. angewiesen, dessen selbe durch Vorhalt etc. etc. 952. Josefa Englahner um ein Armengeld. Da Bittstellerin arbeitsfähig ist, kann die Bitte vor der Hand nicht gewährt werden, dessen selber durch Rathschlag zu verständigen. 933. Wenzl Zeiller wegen Erhöhung der Armeninstitutsbetheilg. für seine taubstummen Kinder Theresia, und Karl. Da jedes dieser Kinder ohnedieß mit tägl. 2 xr W.W. aus dem Armenfonde betheilt ist, kann diese Bitte nicht gewähret werden, deßen selber durch Rathschlag zu verständigen. 905. Franziska Voit um Betheilung aus dem Armenfonde. Der Bittstellerin werden von heute an tägl. 2 xr W.W. aus dem Armenfonde angewiesen, dessen selbe dh. Vorhalt, der Armeninstituts-Kassier und der Armenvater aber rathschlägig zu erinnern. 375. Katharina Eherer um Betheilg. aus dem Armeninstitute. Der Bittstellerin werden von heute an tägl. 22 xr W.W. aus dem
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