fonde täglich 3 xr W.W. angewiesen, dessen selbe durch Vorhalt, der Armeninstitutskassier u. der Armenvater aber rathschlägig zu erinnern. 847. Eva Sonnleitner um ein Armengeld. Der Bittstellerin werden von heute an aus dem Armenfonde täglich 2 xr W.W. angewiesen, dessen selbe den Vorhalt etc. etc. 907. Josef u. Anna Maria Föbenberger um Betheilung aus dem Armeninstitute. Der Bittsteller Josef u. Anna Föbenberger werden jetzt von heute an aus dem Armenfonde täglich 2 xr W.W. angewiesen, dessen selbe den vorhalt etc. etc. 848. Eva Hörmann um ein Armengeld für ihren Bernhard Hörmann. Dem Bittsteller, wird die unentgeldliche Verabreichung der nöthigen Medicamente aus der Göpplschen Apotheke bewilligt, dessen selber durch Vorhalt, der Armenvater aber rathschlägig zu erinnern. 915. Johann Schreill als Vormund bittet für die Pupillin Josefa Stellner um Betheilung aus dem Armeninstitute. Dem Bittsteller werden für die Pupillin Josefa Stellner von heute an aus dem Armenfonde tägl. 2 xr W.W. angewiesen dessen selber durch Vorhalt, der Armeninstitutskassier, und der Armenvater aber rathschlägig zu erinnern.
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