Politische Ratsprotokolle 1836

digung der Civilwache. Herr Referent ist der Meinung, Josef Schmidthauser sey wegen Mangel an rechtlichen Beweisen der schwer. Polz. Übertrettg. gegen die öffentl. Anstalten und Vorkehrungen loszusprechen; dagegen wegen rechtlichen Exzeßes mit 6 stündigem Arreste zu bestrafen. H. Rath Haydinger ist der Meinung, Schmidthauser sey schuldlos zu erklären; die übrigen Herrn Votanten tretten H. Referenten bey, daher Conclusum per majora Josef Schmidthauser sey aus Mangel an rechtlichen Beweis der angeschuldeten schw. P. Übertrettg. loszusprechen; dagegen wegen nächtlichen Exceßes mit 6 stündig. Arreste zu bestrafen. Was den Grünzweig und den Wurzer Hohn betrifft, so ist Hr. Referent der Meinung sie seyen wegen Übertrettung des § 72 des II. Th. d. StGB. mit Anwendung des § 26 mit ein und zwanzig stündigem Arreste verschärft durch Fasten zu bestrafen Conclusum per unanimia Joh. Grünzweig und Joh Wurzer seyen

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