[?] wegen verübten Exceßen auf der Sailerherberg und Abweichung der Reiseroute. Aufzubehalten und wird der Heinrich Sailer wegen des von ihm verübten Exceßes der ausgestandene dreytägige Arrest als Strafe angerechnet, derselbe ist demnach zu entlaßen und ihm zu bedeuten, daß er sich bey sonstiger Verschiebung zugleich von hier wegzubegeben habe. N. 5307 Protokoll mit Magdalena Lichtenstöger wegen inwohnungsweisen Aufenthaltsbewilligung. Da die Bittstellerin in einem Alter von 34 Jahren noch arbeitsfähig ist, und sich in einen Dienst zu begeben geeignet ist, so kann ihr der hierortige inwohnungsweise Aufenthalt um so weniger bewilligt werden, da sie sich auch über ihren bißherigen Lebenswandel nicht ausgewiesen hat, dessen selbe unter Rückschluß ihrer Beilage durch Rathschlag zu verständigen. [?]320. Polizeyamtsanzeige wegen eigenmächtiger und feuergefährlicher Umstaltung einer hölzernen Hütte in einen Pferdestall. Aufzubehalten und wird dem Franz Anzengruber bey einem Pönfall von 5 fl CMz aufgetragen, den in seiner Holzhütte eigenmächtig angebrachten hölzernen Pferdestall sogleich zu kassieren; für die genaue Befolgung dieses Auftrages wird auch der Hausinhaber Johann Adelmayr bey obiger Strafe von 5 fl CMz haftend und verantwortlich gemacht, dessen beyde Theile durch Rathschlag zu verständigen.
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