die Dringlichkeit der Geschäfte die augenblickliche Berufung dieses Dienstplatzes nothwendig machen. Mit diesem Antrage und sämmtliche Votanten und das Praesidium einverstanden, daher Conclusum per unanimia Die durch den Tod des Franz Suchy in Erledigung gekommene Registranten-Stelle mit dem damit verbundenen Gehalte jährlicher 350 fl CMz wird dem 2. Magistrats-Kanzellisten Anton Neumayr, und die durch deßen Beförderung und damit in Verbindung stehende graduelle Vorrükung des Kanzellisten Massatsch zum 2. Kanzellisten und Vorrükung in die höhere Gehaltsstufe jährlicher 300 fl CMz, dann des 4. Kanzellisten Brazda zum dritten, ledig gewordene letzte Kanzellisten-Stelle sammt dem darauf- klebenden Gehalte jährlicher 250 fl CMz dem bisherigen Kanzley-Akzessisten Sylvester Weber, endlich die durch deßen Vorrükung ledig werdende Kanzley-Akzessisten-Stelle samt daran systemmäßig geknüpften Gehalte jährlicher 150 fl CMz dem diesseitigen Kanzleypraktikanten Stefan Willner verliehen, und sind an dieselben die erforderlichen Dekrete zu erlaßen, und ihnen darinn der 1. Oktober als der Tag zu bezeichnen, an welchem sie sich 9 Uhr früh wegen Ablegung des vorschriftmäßigen Diensteides vor versammeltem Rathe zu stellen haben. Die Kanzellisten Massatsch und Brazda sind von ihrer Gradualvorrükung, und der erstere insbesondere von der Vorrükung in die höhere Gehaltsstuffe pr. 300 fl CMz mittelst Dekret zu verständigen, zugleich auch das Cassaamt decretaliter anzuweisen, den neuernannten Individuen vom 1. Oktober d.J. angefangen, als dem Tage des abgelegten Diensteides gegen Einstellung ihrer früher bezogenen, ihre neuen, so wie dem graduell vorgerükten Kanzellisten Massatsch den erhöhten Gehalt auszubezahlen; endlich ist diese Dienstbesetzung dem k.k. Kreisamte mit Bericht anzuzeigen. Die Gesuche der übrigen Competenten aber sind zu erledigen mit folgendem Bescheide: „Da die gebethene Dienstesstelle an einen Andern verliehen worden, so wird das Gesuch sammt Beilagen dem Bittsteller zurükgestellt.“ Reisser Bgstr. Bleyer M. Expeditor
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